Einschulung
Hier erfahren Sie alles rund um die Schulpflicht sowie den zeitlichen Ablauf von der Schulanmeldung bis zur Einschulung.
Schulpflicht
In NRW wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Lediglich in Ausnahmefällen kann ein Kind vorzeitig eingeschult oder für ein Jahr zurückgestellt werden.
- Vorzeitige Einschulung: Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30. September, geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern und des schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme des Kindes.
- Zurückstellung: Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Dabei entscheidet ebenso die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und der Anhörung der Eltern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte §35 Schulpflicht des Schulgesetzes NRW.
Ablauf:
Von der Anmeldung bis zur Einschulung
1. Versand der Anmeldeaufforderungen:
Etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn (ungefähr im September) erhalten alle Eltern, deren Kinder im folgenden Jahr schulpflichtig werden, ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Gemeinde Ruppichteroth. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.
2. Schulanmeldung und Einschulungsdiagnostik
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind, angemeldet sein. Die Schule lädt die Eltern und Kinder daher frühzeitig zu einem persönlichen Anmeldetermin ein (meist Ende September/ Anfang Oktober).
Zunächst wird die Schulleitung allein mit dem Kind ein paar Übungen machen, um basale Entwicklungsstände und Fähigkeiten zu diagnostizieren. Dazu zählen Übungen zur Feinmotorik/ Auge- Hand- Koordination, zur Grobmotorik, zur visuellen und auditiven Wahrnehmung, zur Anstrengungsbereitschaft/ Ausdauer sowie zu den sprachlichen und mathematischen Fähigkeiten. Anschließend werden die Eltern zum gemeinsamen Gespräch dazu gebeten.
3. Schuleingangsuntersuchung
Ein paar Monate vor der Einschulung erhält jedes Kind einen Termin vom Gesundheitsamt für eine schulärztliche Untersuchung.
In der Regel findet die Untersuchung in der Schule, wo das Kind angemeldet wurde, statt. Im Rahmen der Untersuchung wird ein Arzt oder eine Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises feststellen, ob das Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen der Grundschule erfüllen zu können. Sowohl die Schule als auch die Eltern erhalten ein kurzes schriftliches Gutachten über die Ergebnisse der Untersuchung.
4. Anmeldebestätigung
Erst nach der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmebestätigung durch die Schulleitung. Die Familien werden schriftlich informiert. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß §1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
5. Schnuppertag
Um unsere Schule noch besser kennenzulernen, werden die angehenden ErstklässlerInnen und ihre Eltern zu einem Schnuppertag eingeladen. Dieser findet an einem Samstag (meist Ende Mai oder im Juni) statt. An diesem Tag nimmt jeder Schulneuling an einer Unterrichtsstunde im ersten, zweiten, dritten oder vierten Schuljahr teil. Während der Unterrichtsstunde erhalten die Eltern der angehenden Schulneulinge weitere Informationen zur Einschulung und erhalten die Möglichkeit, in Austausch mit anderen Eltern und der Schulleitung zu kommen.
6. Elternabend mit Schulleitung und Klassenlehrer/in
Kurz vor den Sommerferien (meist im Juni) werden die Eltern der Schulneulinge zu einem gemeinsamen Elternabend eingeladen. Dort erhalten sie nicht nur weitere Informationen zur Einschulung, zur Materialanschaffung, den Busfahrplänen uvm., sondern lernen in der Regel auch die zukünftige Klassenleitung ihres Kindes kennen.
7. Einschulung/ Erster Schultag
Spätestens am zweiten Schultag im neuen Schuljahr findet die Einschulung der neuen ErstklässlerInnen statt. Der Tag startet in der Regel mit einem ökumenischen Schulgottesdienst in der nahegelegenen Pfarrkirche. Anschließend folgen eine Rede seitens der Schulleitung sowie Lieder und/oder Aufführungen der anderen Schulkinder in der Aula/ im Forum der Schule. Danach besuchen die Kinder ihre erste Unterrichtsstunde im Klassenverband mit ihrem Klassenlehrer/ ihrer Klassenlehrerin. Zuletzt endet der erste Schultag mit einem gemeinsamen Erinnerungsfoto und netten Gesprächen.
Viele weitere hilfreiche und ausführliche Informationen vom Schulministeriums NRW finden Sie hier: